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Verbraucherzentrale für Zustimmung zu AI-Act

Archivmeldung vom 29.01.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.01.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Ramona Pop (2021)
Ramona Pop (2021)

Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) spricht sich für eine Zustimmung der Bundesregierung zum Artificial Intelligence Act (AI-Act) in der EU aus. "Der finale Entwurf ist einem Scheitern des AI-Acts bei weitem vorzuziehen", sagte VZBV-Chefin Ramona Pop.

Die vorliegende Einigung enthalte "Kompromisse, die alle Seiten eingehen mussten", fügte sie hinzu. Der AI-Act stelle eine Verbesserung für Verbraucher dar, etwa bei den Betroffenenrechten. Die Bundesregierung und die Europäische Union könnten hier ein "starkes Zeichen" setzen, auch für den europäischen Regelungsanspruch. Der AI-Act könne die Akzeptanz und das Vertrauen der Verbraucher in die Technologie stärken, so Pop. 

Der Artificial Intelligence Act soll auf EU-Ebene einen Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz schaffen. Er soll Regeln und Qualitätsvorgaben für Anbieter von KI-Systemen definieren.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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