Bundestag beschließt Rücknahmepflicht für Elektromüll
Archivmeldung vom 02.07.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Bundestag hat am Mittwoch mit den Stimmen von Union und SPD eine Rücknahmepflicht für Elektromüll beschlossen. Die Reform des Elektrogerätegesetzes sieht vor, dass große Elektrofachhändler mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern künftig alte Elektrogeräte von Verbrauchern beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts kostenfrei zurücknehmen müssen.
Kleine Geräte, bei denen keine Kante länger als 25 Zentimeter ist, müssen die großen Händler auch dann zurücknehmen, wenn ein Kunde kein neues Gerät kauft.
Auch Online-Händler sind künftig verpflichtet, Geräte zurückzunehmen. Die Bundesregierung hofft dadurch, ab 2016 45 Prozent und ab 2019 65 Prozent der Altgeräte erfassen zu können, wertvolle Metalle zurückzugewinnen und eine umweltgerechte Entsorgung der Reststoffe zu ermöglichen.
Auch soll die illegale Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ins Ausland eingedämmt werden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur