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Verfassungsgericht billigt Euro-Rettungsschirm und Griechenlandhilfe

Archivmeldung vom 07.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich

Die Bundesverfassungsgericht hat die deutsche Beteiligung an der Griechenlandhilfe und dem Euro-Rettungsschirm gebilligt, jedoch eine stärkere Einbindung des Bundestages gefordert. Das urteilten die Richter am Mittwoch in Karlsruhe. Der Haushaltsauschuss des Bundestages müsse demnach jedem Schritt zustimmen.

Geklagt hatte eine Gruppe von Professoren sowie der Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler (CSU). Die Kläger betrachten die deutschen Garantien für Griechenland in Höhe von 22,4 Milliarden Euro sowie die Beteiligung am Euro-Rettungsschirm für verfassungswidrig. So seien die Rechte des Bundestages beschnitten worden. Zudem würde sich die EU durch den rund 750 Milliarden Euro schweren Rettungsschirm, von dem die EU und die EU-Mitgliedsländer gut 500 Milliarden Euro tragen, zu einer Transferunion verwandeln. Insgesamt wurden über 50 Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe eingereicht. Der Zweite Senat hatte sechs davon ausgewählt und in einem Pilotverfahren über diese befunden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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