Winkelmeier-Becker: Straftäter müssen Folgen ihrer Tat spüren
Archivmeldung vom 09.08.2016
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDer Bundesjustizminister will einen Gesetzesentwurf zur Einführung von Fahrverboten im Strafrecht vorlegen. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker.
"Ein Strafurteil muss für den Straftäter eine spürbare Konsequenz bedeuten. Heute empfinden Täter eine Bewährungsstrafe nicht selten als Trophäe, die sie in ihrer Clique als besondere Auszeichnung herumzeigen. Ein Fahrverbot macht auf solche Täter viel mehr Eindruck. Wenn der Lappen weg ist, steht er in seinem Umfeld plötzlich als Verlierer dar.
Ein Fahrverbot ist eine spürbare Sanktion für Straftäter - ob arm oder reich. Es trifft auch diejenigen wirksam, die sich von Geldstrafen oder einer kurzen Freiheitsstrafe nicht beeindrucken lassen. Das gilt für eine Unterhaltsverweigerung ebenso wie für Gewaltdelikte.
Bisher sind Fahrverbote nur als Strafe bei Verkehrsdelikten erlaubt, nicht bei Delikten ohne Bezug zum Straßenverkehr. Die Union tritt seit langem für Fahrverbote als zusätzliche Sanktionsmöglichkeit bei allen Straftaten ein. Wir haben das Fahrverbot in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt und Justizminister Maas in den vergangenen Jahren wiederholt dazu aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Es ist gut, dass sich die SPD nun endlich auch zu diesem wichtigen Vorhaben bekennt."
Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)