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Long-Covid-Patienten sollen leichter an Medikamente kommen

Archivmeldung vom 12.09.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.09.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: SS Video: "Karl Lauterbach wird während des Interviews ohnmächtig - Was ist da los ?" (https://youtu.be/bg-aGxNNT4g) / Eigenes Werk
Bild: SS Video: "Karl Lauterbach wird während des Interviews ohnmächtig - Was ist da los ?" (https://youtu.be/bg-aGxNNT4g) / Eigenes Werk

Long-Covid-Patienten sollen einen erleichterten Zugang zu Arzneimitteln erhalten. Das sei das Ergebnis von Beratungen einer Expertengruppe, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Dienstag in Berlin.

Demnach soll eine Kommission beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Liste mit Medikamenten erarbeiten, die für Long-Covid-Patienten auch außerhalb der Zulassung verordnet und bezahlt werden können. "Die Therapie von Long-Covid-Erkrankten ist schwierig", sagte Lauterbach. "Es hat sich gezeigt, dass Spontanheilungen seltener sind, als erhofft wurde." Ursachen und Verläufe der Erkrankung seien aber immer noch nicht ausreichend klar, obwohl es "sehr wichtige wissenschaftliche neue Erkenntnisse" in den letzten Monaten gegeben habe. "Manche Medikamente können danach Leiden lindern, obwohl sie nicht speziell für diese Erkrankung entwickelt wurden." 

Die Therapie von Long-Covid-Erkrankten solle nicht an "Formalien" scheitern. "Wir müssen flexibel und entschlossen reagieren, um diese Daueraufgabe zu lösen", so der SPD-Politiker. Derzeit gibt es laut Gesundheitsministerium keine spezifisch für die Behandlung von Long-Covid zugelassenen Arzneimittel. Es werden daher Arzneimittel eingesetzt, die eigentlich für andere Anwendungsgebiete zugelassen sind, im sogenannten "Off-Label-Use". Gesetzliche Krankenkassen zahlen die Medikamente nur, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss Ausnahmen definiert. Empfehlungen dafür soll die Expertengruppe beim BfArM erarbeiten. Die Entscheidung darüber, ob ein Arzneimittel im Einzelfall auch in einer Indikation angewendet werden soll, für die es nicht zugelassen ist, trifft der behandelnde Arzt im Rahmen der Therapiefreiheit.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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