Bundestag liegen bereits 840 Beschwerden gegen Bundestagswahl vor
Unmittelbar vor Ablauf der Beschwerdefrist am Mittwoch liegen dem Bundestag bereits 840 Einsprüche gegen die Bundestagswahl vor. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Politico unter Berufung auf die Parlamentsverwaltung. Die Zahl bezieht sich demnach auf den Stand vor Ostern. Bis zum 23. April können noch Wahlbeschwerden eingereicht werden.
Einspruch gegen das Ergebnis einer Bundestagswahl können Wahlberechtigte
entweder allein oder als Gruppe einlegen. Auch Bundes- oder
Landeswahlleiter sowie die Bundestagspräsidentin sind berechtigt. Nach
der Bundestagswahl 2021 hatte es knapp 2.200 Wahlbeschwerden gegeben,
die Wahl wurde schließlich in Teilen Berlins wiederholt.
Laut
Bundestagsverwaltung haben 444 der nun vorliegenden 840 Beschwerden
Probleme mit der Briefwahl von Wahlberechtigten zum Gegenstand. Das
Plenum des Bundestags entscheidet am Ende über die Einsprüche.
BSW-Chefin
Sahra Wagenknecht will eine neue Auszählung der Stimmen der
Bundestagswahl erreichen. "Es gibt offenkundig systematische Zählfehler
im Promillebereich zulasten von Parteien, die weit unten auf dem
Wahlzettel stehen", sagte Wagenknecht Politico. "Es ist unerlässlich,
dass alle Stimmzettel schnellstmöglich noch einmal genau ausgezählt
werden."
Das BSW werde Einspruch gegen das amtliche Endergebnis
der Bundestagswahl einreichen, kündigte sie an. Wagenknecht verwies auf
eigene Recherchen, nach denen es angeblich immer wahrscheinlicher werde,
dass ihre Partei die Fünf-Prozent-Hürde bei der Bundestagswahl
geschafft habe.
Quelle: dts Nachrichtenagentur