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Kirchner: Mildes Urteil für Vergewaltiger in Roßlau kommt Verhöhnung des Opfers gleich

Archivmeldung vom 11.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
„Die Erklärung des Gerichts, das Geständnis ,hoch zu würdigen‘, spottet jeder Beschreibung.“
„Die Erklärung des Gerichts, das Geständnis ,hoch zu würdigen‘, spottet jeder Beschreibung.“

Bild: AfD/CC0-CreativeCommons-Pixabay-Activedia

Im Prozess um die Vergewaltigung eines neunjährigen Mädchens auf den Roßlauer Elbwiesen im Juni 2019 ist ein Mann aus dem Niger heute zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Der 27-jährige Nigrer hatte gestanden, das Mädchen dabei beobachtet zu haben, wie sie mit einem Teddy zum Spielen auf die Elbwiesen ging und war ihr gefolgt. Der Täter floh nach der Vergewaltigung und konnte kurze Zeit später durch couragierte Zeugen festgesetzt werden. Die Milde des Urteils – die Nebenklage hatte achteinhalb Jahre Haft beantragt – begründete das Gericht damit, dass das Geständnis des Nigrers hoch zu würdigen sei.

Der AfD-Fraktionschef im Landtag von Sachsen-Anhalt, Oliver Kirchner, kritisierte das geringe Strafmaß: „Die deutsche Kuscheljustiz macht unsere Frauen und Kinder mit solchen Rechtssprüchen zum Freiwild für Sexualstraftäter aus aller Herren Ländern. Die Richterin höchstselbst hatte den Täter zu einem Geständnis aufgefordert, da dies ihrer Aussage nach strafmildernd wirke. Vom Aspekt der Sühne kann bei diesem Urteil gar keine Rede sein. Man kann dem schwer traumatisierten Mädchen nur wünschen, dass sie im Kreis ihrer Familie genügend Unterstützung findet, dieses schreckliche Erlebnis zu verarbeiten.“

Mario Lehmann, Sprecher für Recht und Verfassung der AfD-Fraktion, ergänzte dazu: „Die Erklärung des Gerichts das Geständnis auch noch ,hoch zu würdigen‘ spottet jeder Beschreibung. Das Opfer wird mit diesem Skandalurteil ein zweites Mal gedemütigt. Man kann nur hoffen und appellieren, dass die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegt und die zuständige Richterin über die Räumung ihres Postens nachdenkt. Mit der ruinierten Kinderseele des kleinen Mädchens hat Merkels Migrationswahn leider ein weiteres unschuldiges Opfer gefordert.“

Quelle: AfD Deutschland

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