Vogelsbergkreis: LINKE verteidigt Denkmalschutz
Archivmeldung vom 09.08.2019
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Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt"Wenn wir Gäste durch Lauterbach, Alsfeld oder eines der anderen Vogelsberger Städtchen oder Dörfer führen - was zeigen wir denen?", fragt Dietmar Schnell, Kreisvorsitzender der LINKEN und Mitglied im Denkmalbeirat des Vogelsbergkreises. "In aller Regel werden wir die wundervollen Fachwerkbauten vorführen, vielleicht eine schöne alte Kirche, in jedem Fall aber sind denkmalgeschützte Gebäude ganz besondere Kleinode."
Mit absolutem Unverständnis habe er daher die Auslassungen der Vogelsberger SPD zum Thema zur Kenntnis genommen. Diese hatte eine massive Lockerung des Denkmalschutzes gefordert. In der Praxis, das wüssten auch die verschiedenen SPD-Mitglieder, die in den letzten Jahren im Denkmalschutzbeirat tätig waren, würden schon heute die Belange des Denkmalschutzes und die Interessen der Eigentümer stets gegeneinander abgewogen. "Ich habe die untere Denkmalschutzbehörde da als sehr kooperativ und stets lösungsorientiert erlebt. Wann immer es eine schwierige Abwägung zu treffen galt, wurde der Denkmalschutzbeirat eingeschaltet und beriet darüber", so Schnell weiter. Völlig unverständlich und geradezu lächerlich sei aber die SPD-Forderung, das Landesamt für Denkmalschutz ausschalten zu wollen. Dort säßen die Menschen, die sich intensiv in einem Studium mit der Thematik befasst hätten, die speziell auf diese sehr schwierige und verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet wurden. Die Entscheidung über die Wichtigkeit oder Unwichtigkeit eines Kulturdenkmales einem Verwaltungsangestellten zu überlassen, der sich in seiner Ausbildung nie mit der Thematik beschäftigt hat, sei hanebüchen.
Statt einer Lockerung des Denkmalschutzes das Wort zu reden, wäre es sinnvoll, die Eigentümer zu verpflichten, Denkmäler entweder zu erhalten oder zu veräußern. Die Praxis, wie wir sie auch im Vogelsberg an vielen Stellen beklagen, dass Eigentümer ihre (denkmalgeschützten) Gebäude einfach verfallen lassen, müsse dringend beendet werden. Hier brauchte der Denkmalschutz deutlich mehr Befugnisse als er derzeit hat. In Artikel 14 des Grundgesetzes heiße es schließlich nicht umsonst: Eigentum verpflichtet.
Quelle: DIE LINKE. Kreisverband Vogelsberg