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Barley drängt auf Änderung von Paragraf 219a

Archivmeldung vom 24.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Demonstration für Abtreibung und gegen § 218 in Göttingen, 1988
Demonstration für Abtreibung und gegen § 218 in Göttingen, 1988

Foto: Bundesarchiv, B 145 Bild-F079098-0013 / CC-BY-SA 3.0
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Streit über das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche hat Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) auf eine Änderung des Paragrafen 219a gedrängt und sich damit gegen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gestellt. "Es geht nicht um Werbung, es geht um Information", sagte Barley der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

Betroffene Frauen bräuchten Unterstützung in einer persönlichen Krisensituation. "Dafür ist es wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte, die solche Eingriffe vornehmen, darüber auch informieren dürfen", sagte Barley. Die Ärztinnen und Ärzte bräuchten Rechtssicherheit. Zuvor hatte Spahn bekräftigt, dass aus seiner Sicht eine Gesetzesänderung nicht notwendig sei, damit Frauen in einer schwierigen Konfliktsituation sich umfänglich informieren könnten. Der Parteivorstand der Sozialdemokraten hatte hingegen per Beschluss eine Änderung des Paragrafen 219a bis Herbst gefordert und ansonsten eine freie Abstimmung im Bundestag verlangt. Das Regelwerk stellt derzeit die Werbung für und die Ankündigung von Abtreibungen unter Strafe. Ende 2017 war eine Gießener Ärztin verurteilt worden, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis darüber informiert hatte, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Um eine Lösung in der Koalition zu finden, erarbeitet derzeit das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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