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NRW-Justizminister Kutschaty: Wer zu einer Geldstrafe verurteilt wird, soll bei Zahlungsunfähigkeit nicht ins Gefängnis

Archivmeldung vom 30.08.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.08.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Wer zu einer Geldstrafe verurteilt wird, soll diese bei Zahlungsunfähigkeit nicht länger im Gefängnis absitzen müssen. Das sehen Pläne zur Haftvermeidung der neuen rot-grünen Minderheitsregierung in NRW vor.

"Jeder Gefängnisplatz kostet den Steuerzahler pro Tag etwa 100 Euro. Ich halte es nicht für sinnvoll, dass Verurteilte, die beispielsweise eine Strafe in Höhe eines Monatsgehalts nicht bezahlen können, dafür vier Wochen lang sitzen", sagte Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) im Gespräch mit den Zeitungen der WAZ-Gruppe (Montagausgabe). Angesichts gut ausgelasteter Gefängnisse in NRW gebe es "klügere Modelle, die auch noch viel Geld sparen", so Kutschaty. Die Landesregierung will ein Projekt der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel, bei dem Experten schon bei der Aufnahme des Häftlings gezielt nach Bürgen oder Unterstützern im persönlichen Umfeld suchen, flächendeckend ausbauen. "So sind dem Staatshaushalt im Jahr 2009 allein in Castrop-Rauxel bereits Strafzahlungen von über 200.000 Euro zugute gekommen", erklärte Kutschaty. Das Land habe dort im Gegenzug Hafttage in fünfstelliger Höhe gespart. Für den Fall, dass eine Strafzahlung selbst mit professioneller Unterstützung nicht eingetrieben werden kann, sollen Verurteilte den Plänen zufolge stärker als in bisherigen "Schwitzen statt Sitzen"-Programmen in der Gemeinwohlarbeit eingesetzt werden.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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