Präsident des NRW-Verfassungsgerichtshofs a.D. für Exmatrikulation antisemitischer Straftäter
Archivmeldung vom 23.02.2024
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Freigeschaltet durch Mary SmithDer frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, plädiert vor dem Hintergrund des brutalen Überfalls auf einen jüdischen Studenten in Berlin für die Exmatrikulation antisemitischer Straftäter. "Um den derzeit primär von islamistischem Antisemitismus bedrohten jüdischen Studierenden ein angstfreies Leben und Studieren in Deutschland zu ermöglichen, müssen antisemitische Übergriffe harte Konsequenzen nach sich ziehen", schreibt Bertrams im "Kölner Stadt-Anzeiger". Es bedürfe dringend der - von jüdischer Seite vermissten - Solidarität der Hochschulleitungen, so der Jurist weiter.
Darüber hinaus sollte Tätern mit doppelter Staatsbürgerschaft künftig neben einer Exmatrikulation der deutsche Pass entzogen und die Abschiebung angedroht werden. Der Gesetzgeber habe in Paragraf 46 des Strafgesetzbuchs (StGB) vorgesehen, dass antisemitisch motivierte Straftaten eine höhere Strafzumessung rechtfertigten, erläuterte Bertrams.
Es bedürfe dringend der - von jüdischer Seite vermissten - Solidarität der Hochschulleitungen, so der Jurist weiter. Darüber hinaus sollte Tätern mit doppelter Staatsbürgerschaft künftig neben einer Exmatrikulation der deutsche Pass entzogen und die Abschiebung angedroht werden. Der Gesetzgeber habe in Paragraf 46 des Strafgesetzbuchs (StGB) vorgesehen, dass antisemitisch motivierte Straftaten eine höhere Strafzumessung rechtfertigten, erläuterte Bertrams.
Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)