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Petry: Das Tarifeinheitsgesetz beschränkt das Streikrecht

Archivmeldung vom 20.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Frauke Petry Bild: Der Tempelhofer, on Flickr CC BY-SA 2.0
Frauke Petry Bild: Der Tempelhofer, on Flickr CC BY-SA 2.0

Zum anhaltenden Streik der GDL erklärt die Sprecherin der Alternative für Deutschland, Frauke Petry: "Einigung tut Not, besonders über Pfingsten. Was Bahnkunden derzeit erleiden müssen, ist nicht mehr zumutbar. Doch die beharrliche Sturheit von GDL-Chef Weselsky zeigt, dass es mittlerweile um viel mehr geht als nur um bessere Arbeitsbedingungen der Lokführer. Es geht vor allem um das Tarifeinheitsgesetz, über das der Deutsche Bundestag am kommenden Freitag entscheiden soll."

Petry weiter: "Das Tarifeinheitsgesetz stellt einen massiven Eingriff in das Streikrecht in Deutschland dar. Wenn Arbeitnehmer nicht mehr die Möglichkeit haben, zwischen den für sie passenden Gewerkschaften auswählen zu können, sind sie in ihren Streikrechten beschränkt.

Die Bundestagsabgeordneten müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein und sich vor diesem Hintergrund sehr gut überlegen, ob sie die Tariffreiheit tatsächlich in diesem Maße einschränken wollen. Dass das neue Gesetz eine Mehrheit im Bundestag erhält, gilt als genauso sicher wie die Annahme, dass es vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird. Vor dieser Gemengelage erscheint es mehr als ratsam, das Gesetz noch einmal im Sinne der Spartengewerkschaften zu überdenken und in die Ausschüsse zur Überarbeitung zu überweisen."

Quelle: Alternative für Deutschland (AfD) (ots)

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