Familienbund warnt vor Kinderrechten im Grundgesetz
Archivmeldung vom 22.12.2017
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDer Familienbund der Katholiken hat davor gewarnt, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. "Die politische Forderung suggeriert eine rechtliche Lücke beim Schutz von Kindern - eine Lücke, die es nicht gibt", schreibt Verbandspräsident Stefan Becker in einem Namensbeitrag für die "Rheinische Post".
Stattdessen drohten Gefahren, würden Kinderrechte den Weg ins Grundgesetz finden. "Wer das will, der schwächt die Elternrechte", so Becker. "Machen wir uns bewusst: Die Interessen des Kindes werden in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen." Der Staat greife nur dann ein, wenn das Kindeswohl gefährdet sei. "Und wenn er eingreift, leistet er Hilfe zur Selbsthilfe, damit Eltern schnell wieder ihrer Erziehungsverantwortung gerecht werden können", schreibt Becker. Unter Berufung auf neu geschaffene Kinderrechte könnte der Staat weitere Eingriffsrechte beanspruchen, zum Beispiel beim Sorgerecht und der Erziehung, warnte der Präsident des Familienbundes. "Das Grundgesetz folgt einem im besten Sinne liberalen Geist: Der Schutz von Kindern ist in idealer Weise verbunden mit dem Freiheitsvertrauen in die Sorge- und Erziehungsarbeit der Eltern." Es spreche deshalb Vieles dafür, bei den bewährten Regelungen zu bleiben, so Becker.
Dem widersprach die geschäftsführende Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD). "Eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz geht zugunsten und nicht, wie teilweise befürchtet, zulasten der Eltern und Familien", schreibt Barley in ihrem Beitrag für die "Rheinische Post". Kinder und Jugendliche hätten eine stärkere Position, etwa wenn ein Spielplatz geschlossen werde, weil sich Anwohner über Kinderlärm beschwerten. "Überall, wo ein Ausgleich zwischen den Interessen von Kindern und anderen erfolgt, müssen wir ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse von Kindern legen", argumentiert Barley. Solange sie nicht wählen könnten, könnten Kinder und Jugendliche bei politischen Entscheidungen, die ihr Leben und ihre Interessen betreffen, nicht direkt mitentscheiden. "Auch im Grundgesetz spielen sie bisher nur eine Nebenrolle. Das müssen wir ändern", so Barley. Das Wohl der Kinder müsse bei allen staatlichen Entscheidungen, die sie betreffen, maßgeblich berücksichtigt werden. "Die Konsequenz: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz", schreibt die Ministerin.
Quelle: Rheinische Post (ots)