Bundestag beschließt Neuregelung der doppelten Staatsbürgerschaft
Archivmeldung vom 04.07.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Bundestag hat am Donnerstag eine Neuregelung der doppelten Staatsbürgerschaft beschlossen. In Deutschland aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern müssen sich in Zukunft nicht mehr zwischen der Staatsbürgerschaft ihrer Eltern und der deutschen entscheiden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Dafür müssen Betroffene beispielsweise bis zum 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben oder mindestens sechs Jahre hier zur Schule gegangen sein. Zuvor hatte die Regierung bereits das Asylrecht verschärft: Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina gelten in Zukunft als sichere Herkunftsstaaten. Asylbewerber aus diesen drei Ländern können damit schneller in ihre Heimat zurückgeschickt werden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur