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PAG-Ergänzung: Regierungsfraktionen weisen SPD-Vorwürfe zurück

Archivmeldung vom 29.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
CSU und Freie Wähler Logos
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Bild: CSU/Freie Wähler / Eigenes Werk

Zu den Behauptungen der SPD-Landtagsfraktion (Pressemitteilung vom 29. Juni 2021 "CSU und Freie Wähler wollen chinesische Überwachungsverhältnisse in Bayern") stellen die Regierungsfraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN folgendes richtig und übersenden wir Ihnen Statements der innenpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen Manfred Ländner, CSU und Wolfgang Hauber, FREIE WÄHLER.

Manfred Ländner: "Zu behaupten, Bayern sei auf dem Weg in einen chinesischen Überwachungsstaat ist grober Unfug. Die SPD schürt hier bewusst Misstrauen und verbreitet Unwahrheiten, um bei der Bundestagswahl ein paar Stimmen mehr abzugreifen. Mit der Sicherheit der Menschen und der Integrität unserer Polizei sollte man keine politische Spielchen treiben. Fest steht: Die Zuverlässigkeitsüberprüfung betrifft weder normale Zuschauer noch Besucher von Veranstaltungen, sondern nur Dienstleister. Und diese werden nur überprüft, wenn sie damit auch einverstanden sind. Die Menschen, die besonders gefährdete Veranstaltungen besuchen, haben ein Recht darauf, dies angstfrei zu genießen."

Wolfgang Hauber: "Einmal mehr macht sich die SPD-Landtagsfraktion lächerlich. Denn natürlich hat unser Änderungsantrag zum Polizeiaufgabengesetz nichts mit der Einführung chinesischer Überwachungsverhältnisse zu tun. Wir bedauern, dass hier versucht wird, eine Regelung zu skandalisieren, die bereits in der Praxis angewandt wird. Die Behauptung, dass durch die PAG-Ergänzung Zuschauer von Großveranstaltungen einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden, ist schlichtweg falsch. Überprüft werden lediglich Mitarbeiter des Veranstalters - etwa von Fußballspielen oder Konzerten. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung wird im Auftrag des Veranstalters und mit Einwilligung der betroffenen Mitarbeiter durchgeführt. Es ist nicht nur vollkommen legitim, sondern unbedingt erforderlich, wenn insbesondere technisches Personal, das bei Großveranstaltungen auch Zugang zu sicherheitsrelevanten Anlagen hat, überprüft wird - dies alles dient dem Schutz und der Sicherheit der Besucher. Selbstverständlich wurde im Vorfeld auch der Landesbeauftragte für Datenschutz eingebunden. Seine Anregungen und Änderungsvorschläge wurden berücksichtigt, was für uns entscheidend war. Denn uns FREIEN WÄHLERN im Bayerischen Landtag ist es wichtig, dass freiheitliche Grundrechte und die Gewährleistung objektiver Sicherheit stets im Einklang stehen."

Quelle: CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag (ots)

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