Keine VideoÜberwachung und Bespitzelung am Arbeitsplatz
Archivmeldung vom 27.09.2011
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Manuel SchmidtAnlässlich der Beschlussfassung der SPD-Bundestagsfraktion über ihren Antrag "Weitere Datenschutzskandale vermeiden - Gesetzentwurf zum effektiven Schutz von Beschäftigtendaten vorlegen", erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christine Lambrecht: "Die SPD-Bundestagsfraktion legt dem Deutschen Bundestag am Donnerstag einen Antrag mit Vorschlägen zum Beschäftigtendatenschutz vor. Damit fordern wir auch die Regierungskoalition auf, Lehren aus der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses im Mai 2011 zu ziehen. Sie hat gezeigt, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz von Beschäftigten völlig ungenügend ist."
Lambrecht weiter: "In seiner bisherigen Fassung stellt er einseitig Arbeitgeberinteressen in den Vordergrund. Wir fordern stattdessen, die Daten der Arbeitnehmer effektiv zu schützen. Dafür bedarf es eines eigenständigen Gesetzes. Wenn die Bundesregierung meint, einige Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz würden ausreichen, verkennt sie die Komplexität des Themas.
Wir wollen Beschäftigte davor schützen, dass sie zur Qualitätskontrolle stetiger Videoüberwachung unterliegen. Wir möchten keine Rasterfahndung, mit denen Verstöße gegen Straftaten oder schon gegen unternehmensinterne Verhaltensregeln aufgedeckt werden sollen. Dasselbe gilt für die Bespitzelung durch Detektive bis in den privaten Bereich oder eine viel zu weitreichende Überwachung von Telefonaten. Kurzum: Wir wehren uns dagegen, dass die Datenschutzskandale der jüngsten Vergangenheit legalisiert werden. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wäre genau das der Fall.
Außerdem erwarten wir, dass sich Union und FDP von geplanten Verschärfungen des ohnehin unzulänglichen Gesetzentwurfes verabschieden. Das Eckpunktepapier, das sie anlässlich der Anhörung im Mai 2011 vorgelegt haben, ließ nichts Gutes erwarten: Die Regierungskoalition kündigte an, Abweichungen vom ohnehin niedrigen Schutzniveau ihres Gesetzes durch Betriebsvereinbarung zu erlauben. Wenn sich solche Vereinbarungen in der Praxis durchsetzen, wird der Schutz von Beschäftigten endgültig unterlaufen."
Quelle: SPD-Bundestagsfraktion