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Bund beschließt elf Milliarden Euro Sofort-Steuererleichterungen

Archivmeldung vom 20.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Steuerlast und Steuern (Symbolbild)
Steuerlast und Steuern (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Bund und Länder haben eine Steuererleichterung von elf Milliarden Euro beschlossen. Das geht aus einen internen Papier des Bundesfinanzministeriums hervor, über das das "Handelsblatt" berichtet.

Bund und Länder hatten am Dienstagabend "zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung" eine Sofort-Abschreibung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 beschlossen, insbesondere für die Kosten von Computerhardware wie Drucker, Scanner und Bildschirmen und Software. Von der Maßnahmen sollten alle profitieren, die im Homeoffice arbeiten.

Die Umsetzung soll untergesetzlich geregelt und damit schnell verfügbar gemacht werden, hieß es in der Beschlussvorlage. Für diese zentrale Gruppe "digitalen Wirtschaftsgüter" werde künftig eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr angenommen. "Damit unterliegen diese Wirtschaftsgüter nicht mehr der Abschreibung. Die Kosten können vielmehr im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden", heißt es in dem Papier des Bundesfinanzministeriums. Zwischen 2022 und 2026 rechnet das Bundesfinanzministerium dadurch mit Entlastungen in Höhe von insgesamt 11,7 Milliarden Euro. Während im Jahr 2022 es nur zu Steuerausfällen in Höhe von 390 Millionen Euro kommt, sind es allein 2023 rund 4,6 Milliarden und 2024 rund 3,9 Milliarden Euro.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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