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Datenschutzbeauftragte ändert Haltung zur Vorratsdatenspeicherung

Archivmeldung vom 30.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Andrea Voßhoff (2009)
Andrea Voßhoff (2009)

Foto: CDU/CSU-Fraktion
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) hat ihre Haltung zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung geändert. Lange hatte die frühere CDU-Abgeordnete die massenhafte Aufbewahrung etwa von Telefonverbindungsdaten als "wirksames Instrument der Kriminalitätsbekämpfung" verteidigt:

Nach dem vernichtenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist Voßhoff nun doch ins Lager der Gegner einer anlasslosen Datensammlung gewechselt, berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". "Ich sehe nicht, dass eine Vorratsdatenspeicherung mit den strengen Auflagen des EuGH noch den Effekt erzielt, den die Sicherheitsbehörden mit diesem Instrument erreichen wollen", so Voßhoff. "Wenn ich den massiven Eingriff durch eine Vorratsspeicherung in die Persönlichkeitsrechte aller Bürger abwäge gegen den zu erwartenden Nutzen für die Sicherheit, kann ich eine solche Maßnahme nicht mehr befürworten."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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