Experten sehen hohe Hürden für Corona-Maßnahmen ab 20. März
Archivmeldung vom 14.03.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićNach Einschätzung von Verfassungsexperten im Bundesjustizministerium sind nach dem 20. März einschneidende Corona-Maßnahmen wie 2G- und 3G-Regeln nur noch in Ausnahmefällen möglich. Das geht aus einer Analyse des Entwurfs für die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes hervor, die das von Marco Buschmann (FDP) geführte Ministerium angefertigt hat und über die die "Welt" berichtet.
In
dem vierseitigen Papier heißt es, die voraussichtliche neue
Gesetzeslage erlaube die Verhängung von Schutzmaßnahmen nicht bei hohen
Neuinfektionszahlen, sondern nur bei drohender Überlastung der
Krankenhäuser. In dem Dokument wird der "Ausnahmecharakter" der
"Hotspot"-Regelung betont - deren Anwendung sei nur "unter hohen Hürden"
möglich. Zum einen sei dies der Fall, wenn eine Überlastung der lokalen
Krankenhauskapazitäten in einer konkreten Gebietskörperschaft drohe.
Darüber hinaus käme die "Hotspot"-Regelung für den Fall in Betracht,
dass eine Virusvariante mit einer "signifikant höheren Pathogenität" im
Vergleich zur Omikron-Variante auftritt.
"Gedacht ist hierbei an
einen ‚Game changer', der es erfordern würde, die aktuelle Bewertung
der Pandemie zu revidieren", heißt es in dem Papier. Zuletzt hatte
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dafür plädiert, trotz
des Auslaufens der meisten Corona-Maßnahmen eben jene weiter zu
verhängen. So erklärte er am Freitag, er rechne damit, dass die
"Hotspot"-Regelung schnell und oft zum Einsatz kommen werde.
Quelle: dts Nachrichtenagentur