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Bundestag beschließt Einführung der Musterfeststellungsklage

Archivmeldung vom 14.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesversammlung: Plenarsaal im Reichstagsgebäude
Bundesversammlung: Plenarsaal im Reichstagsgebäude

Foto: Times
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundestag hat am Donnerstag die Einführung der sogenannten Musterfeststellungsklage beschlossen. Die Abgeordneten von Union und SPD stimmten für den Gesetzentwurf. Die Oppositionsfraktionen stimmten dagegen. Mit der zivilprozessualen Musterklage soll die Durchsetzung von Verbraucherrechten gestärkt werden. Eingetragene Verbraucherschutzverbände sollen stellvertretend für geschädigte Verbraucher die Gerichtsverfahren gegen Unternehmen führen.

Die Verbraucherverbände müssen strenge Voraussetzungen erfüllen, um klageberechtigt zu sein. Unter anderem müssen sie mindestens zehn Unterverbände oder mindestens 350 Mitglieder haben. Außerdem dürfen sie nicht mehr als fünf Prozent ihrer finanziellen Mittel durch Zuwendungen von Unternehmen beziehen. Die Musterfeststellungsklage soll zum 1. November 2018 in Kraft treten. Anfang Juli muss der Bundesrat noch zustimmen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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