NRW verbietet Karneval, Alkohol und Verweilen an neuralgischen Stellen
Archivmeldung vom 19.09.2020
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDie NRW-Landesregierung und Vertreter des Karnevals haben sich am Freitag auf Regelungen verständigt, die die Feieraktivitäten in der kommenden Session stark reduzieren. "Karneval, so wie wir ihn in NRW kennen, wird es in der Corona-Pandemie nicht geben", teilte die Landesregierung mit.
Insbesondere sollen Karnevalsbälle, Karnevalsumzüge, Partyformate und gesellige Karnevalsveranstaltungen ohne Beachtung des Abstandsgebotes "nicht in Betracht kommen". Kleinere karnevalistische Kulturveranstaltungen, die den Vorgaben der Coronaschutzverordnung sowie den gebilligten Hygienekonzepten entsprechen, können stattfinden.
"Karnevalsumzüge, die in ihrer üblichen Ausgestaltung unter das geltende Verbot von Straßenfesten feiern, werden nicht möglich sein", hieß es hingegen. Die Landesregierung will, dass die kommunalen Ordnungsbehörden zudem am 11. November "ein Alkohol- sowie gegebenenfalls ein Verweilverbot an neuralgischen Stellen im öffentlichen Raum aussprechen".
Quelle: dts Nachrichtenagentur