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Kommunistische Partei erzwingt Teilnahme an Bundestagswahl

Archivmeldung vom 27.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Deutsche Kommunistische Partei
Deutsche Kommunistische Partei

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung zur Bundestagswahl erfolgreich gewesen. Das Bundesverfassungsgericht gab der Nichtanerkennungsbeschwerden statt (2 BvC 8/21), wie am Dienstag mitgeteilt wurde.

In 19 weiteren Verfahren blieben die Nichtanerkennungsbeschwerden erfolglos. Im Falle der DKP hatte der Bundeswahlausschuss die Nichtanerkennung damit begründet, dass die Partei sechs Jahre lang den jeweiligen Rechenschaftsbericht angeblich nicht in einer den gesetzlichen Mindestanforderungen genügenden Form eingereicht habe. Die Verfassungsrichter schlossen sich dem nicht an. Allein die nicht fristgerechte Einreichung sei der Nichteinreichung nicht gleichzustellen und für sich genommen nicht ausreichend, den Verlust der Parteieigenschaft auszulösen. "Die demnach gebotene Gesamtwürdigung der tatsächlichen Verhältnisse der Beschwerdeführerin, insbesondere des Umfangs ihrer Organisation, der Zahl ihrer Mitglieder und des Hervortretens in der Öffentlichkeit, lassen darauf schließen, dass sie in der Lage ist, ernsthaft an der politischen Willensbildung des Volkes für den Bereich des Bundes oder eines Landes mitzuwirken", urteilten die Karlsruher Richter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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