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Bundesregierung einigt sich auf Extremismusklausel

Archivmeldung vom 11.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Der Begriff "Rechtsextremist" wird zwischenzeitlich ziemlich extrem eingesetzt (Symbolbild)
Der Begriff "Rechtsextremist" wird zwischenzeitlich ziemlich extrem eingesetzt (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Nach langer Diskussion hat sich die Bundesregierung auf Eckpunkte für ein Demokratiefördergesetz mit einer Extremismusklausel geeinigt. Demnach soll niemand gefördert werden, "der der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unseres Landes ablehnend gegenübersteht", heißt es in einem Eckpunkteentwurf, über den die Partner-Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft berichten.

Konkret heißt es demnach weiter, dass "Antragsteller bereits anlässlich der Beantragung sich in gesonderter schriftlicher Form zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen" müssen. Dies war vor allem ein Anliegen der Unionsfraktion. Vorgesehen sind in den Eckpunkten noch weitere Vorhaben beispielsweise gegen Hass im Netz, gegen Extremismus im organisierten Sport und zum Schutz von Einsatzkräften. Die Befassung des Kabinetts ist bislang für diesen Mittwoch geplant.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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