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Magazin: Regelungslücke des Gettorentengesetzes wird geschlossen

Archivmeldung vom 30.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Nach jahrelanger Debatte wird eine wesentliche Regelungslücke des Gettorentengesetzes geschlossen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Wer in den Gettos der Nationalsozialisten arbeiten musste, hat einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente. Vielen Verfolgten blieb diese "Gettorente" allerdings verwehrt, weil sie bürokratische Voraussetzungen nicht erfüllten:

Dazu zählt eine fünfjährige Mindestversicherungszeit in der Rentenkasse, die vor allem betroffene Roma aus Osteuropa nicht erreichen. Die Opfer sollen nun einen einmaligen "Rentenersatzzuschlag" von 1.500 Euro erhalten. Er soll den "hochbetagten und oft sehr armen Menschen schnell und unbürokratisch" helfen, wie es dem Magazin zufolge in einem fraktionsübergreifenden Papier der Bundestags-Sozialexperten heißt.

Das Kabinett habe der Neufassung der entsprechenden Richtlinie bereits zugestimmt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht von 1.380 Betroffenen aus. Die Kosten des Zuschlags werden auf 1,4 Millionen Euro geschätzt. Die Bundesregierung will über das Auswärtige Amt und eine Website über das Angebot informieren.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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