Verteidigungsminister hat jetzt auch Ärger mit Gewehren
Archivmeldung vom 28.05.2013
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtBundesverteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) muss nicht nur wegen des Debakels um das gescheiterte Drohnen-Projekt "Euro Hawk" für Aufklärung sorgen, die Opposition fordert ihn auch auf, Vorgänge um die Beschaffung des Gewehrs G36 aufzuklären.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt wegen eines Untreueverdachts. Bereits im vergangenen Jahr kritisierte ein Bericht des Prüfungsamtes des Bundes München im Geschäftsbereich des Bundesrechnungshofs das Verteidigungsministerium für die Vorgänge: In dem Dokument, das der "Welt" vorliegt, geht es um jahrelanges Missmanagement in Bezug auf die Anschaffung von Handfeuerwaffen, speziell des G36. "Im Ergebnis mus die Bundeswehr seit 15 Jahren Einschränkungen der Wirksamkeit ihrer Handwaffenausstattung hinnehmen", heißt es in dem Dokument. Es ist die Rede von "ordnungswidrigen Projektabläufen", "verspäteten Einsatzprüfungen", "fehlenden Nutzungsgenehmigungen". An anderer Stelle heißt es: "Ohne konzeptionelle Planungen hat das Bundesministerium mehr als 209.000 Handwaffen für 210 Millionen Euro gekauft. Für solche Beschaffungsvorhaben sind bis heute keine differenzierten Wirksamkeitsforderungen erstellt."
In einer Stellungnahme aus dem Verteidigungsministerium vom 30. Oktober 2012 zu der Untersuchung des Prüfungsamtes, die der "Welt" vorliegt, heißt es als Antwort: "Ein `Konzept Handwaffe der Bundeswehr` liegt bisher nicht vor. (...) Die Erstellung eines den Belangen der Neuausrichtung der Bundeswehr Rechnung tragenden Handwaffenkonzeptes der Bundeswehr wird in Federführung der Abteilung Planung zeitnah umgesetzt." Die genannte Waffe wird von den Prüfern wegen "eingeschränkter Wirksamkeit" kritisiert.
Laut dem Bericht der Prüfer zeigte sich, dass die Geschossenergie nicht ausreichte, selbst bei geringen Distanzen etwa dünne Bleche zu durchschlagen. Auch Windbrisen lenkten die Geschosse um bis zu zwei Meter ab. In einer der "Welt" zugänglichen vertraulichen Stellungnahme des parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Kossendey (CDU) heißt es dazu: "Die Effekte können durch ergänzende Handlungshinweise für die Nutzung (...) nicht vermieden werden." In einer anderen Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass "nach dem Verschießen von Gefechtsmunition im schnellen Einzelfeuer oder in kurzen Feuerstößen in Form von 150 Schuss Dauerfeuer das Rohr bei starker Rohrerhitzung auf Handwärme abkühlen muss, bevor weitergeschossen werden darf."
Quelle: dts Nachrichtenagentur