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Metaller fordern: Steuerfalle für Kurzarbeiter abschaffen

Archivmeldung vom 18.07.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.07.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Gewerkschaft und Arbeitgeber in NRW fordern eine Änderung des Steuerrechts, um Kurzarbeitern Steuernachzahlungen im nächsten Jahr zu ersparen. Oliver Burkhard, Bezirkschef der IG Metall, und Metall-Arbeitgeber-Präsident Horst-Werner Maier-Hunke plädierten der WAZ-Gruppe gegenüber dafür, den so genannten Progressionsvorbehalt für Kurzarbeiter abzuschaffen.

Betroffen sind Kurzarbeiter, die nicht ganz, sondern nur teilweise zu Hause bleiben. Das gilt für fast alle der rund 1,5 Millionen Kurzarbeiter. Ihnen wird beim Lohnsteuerjahresausgleich rückwirkend ein höherer Steuersatz berechnet als in der Monatsabrechnung. Dabei können je nach Familienstand und Ausmaß der Kurzarbeit Beträge über 1000 Euro zusammen kommen, wie der Lohnsteuerhilfeverein berechnet hat. Das müsse die nächste Bundesregierung ändern, fordert nun die besonders betroffene Metallbranche in NRW. Es sei ja gut, dass der Staat mit Kurzarbeit Beschäftigung sichere, sagte IG-Metall-Bezirkschef Oliver Burkhard der WAZ. "Aber es darf nicht dazu kommen, dass er im nächsten Jahr den Leuten das Geld über die Steuer wieder abnimmt." NRW-Arbeitgeberpräsident Horst-Werner Maier-Hunke sagte: "Da muss der Gesetzgeber nach der Bundestagswahl nochmal ran. Sonst kommt die Rechnung für die Kurzarbeit vom Finanzamt." Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei, wirkt sich aber nachträglich auf die Besteuerung des normalen Lohns aus. Bei der Jahresabrechnung wird das Kurzarbeitergeld hinzu gerechnet, um den korrekten Steuersatz zu ermitteln. Dieser Effekt ist bekannt aus anderen Leistungen wie Eltern- oder Krankengeld, den meisten Kurzarbeitern aber nicht bewusst. Dieter Ondracek, Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, rät dazu, Geld für eventuelle Nachforderungen zurückzulegen.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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