Männer können künftig Sorgerecht gegen Willen der Mütter bekommen
Archivmeldung vom 04.07.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittBundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die Rechte lediger Väter stärken. Künftig sollen sie deutlich leichter als bislang das gemeinsame Sorgerecht beantragen können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden soll; er liegt der "Süddeutschen Zeitung" vor. Die bisherige Regelung, nach der die gemeinsame Sorge nur mit Zustimmung der Mutter möglich war, hatte das Bundesverfassungsgericht 2010 gekippt.
Nach den Plänen von Leutheusser-Schnarrenberger sieht das Verfahren künftig so aus: Grundsätzlich bleibt es dabei, dass unverheiratete Mütter nach der Geburt zunächst das alleinige Sorgerecht haben. Ledige Väter können aber jederzeit beim Familiengericht die Mitsorge beantragen. Der Antrag wird der Mutter zugestellt. Äußert sie sich nicht dazu, kann das gemeinsame Sorgerecht in einem vereinfachten Verfahren rasch und unbürokratisch gewährt werden. Widerspricht die Mutter jedoch, kommt es darauf an: Trägt sie Gründe vor, nach denen das Kindeswohl gefährdet ist, wird das Familiengericht sie prüfen und den Antrag des Vaters gegebenenfalls ablehnen. Trägt die Mutter aber Gründe vor, die erkennbar mit dem Kindeswohl nichts zu tun haben, greift ihr Widerspruch nicht. Unbeachtlich wäre zum Beispiel, wenn sie einwenden würde, dass sie nur eine kurze Beziehung zum Vater hatte und keinen weiteren Kontakt wünscht.
Mit dem Entwurf reagiert Leutheusser-Schnarrenberger auch auf Erkenntnisse aus der Familienforschung, nach denen Kinder in aller Regel zu beiden Elternteilen eine enge Beziehung wünschen. Gleichzeitig aber enthalte der Entwurf dadurch, dass er den Weg zum gemeinsamen Sorgerecht deutlich vereinfache, "den Appell an die betroffenen Väter, ihre Verantwortung gegenüber dem Kind in vollem Umfang wahrzunehmen", heißt es in der Gesetzesbegründung. Bis vor zwei Jahren war bei unverheirateten Paaren die gemeinsame Sorge für das Kind nur dann möglich, wenn die Mutter ausdrücklich zustimmte. Verweigerte sie ihr Einverständnis, hatte sie das alleinige Sorgerecht. Das Gesetz gewährte ledigen Vätern keine Möglichkeit, die Ablehnung gerichtlich überprüfen zu lassen. Dieses faktische Vetorecht der Mutter hatten der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte sowie das Bundesverfassungsgericht gekippt und eine Reform angemahnt.
Bei der Neuregelung musste das Justizministerium auch berücksichtigen, dass sich die Formen des Zusammenlebens von Familien in den vergangenen Jahren grundlegend geändert haben. Wurden 1995 gerade mal 15 Prozent der Kinder nichtehelich geboren, sind es mittlerweile 33 Prozent, also jedes dritte Kind. Mit der Reform versucht Leutheusser-Schnarrenberger, ein neues gesellschaftliches Familienleitbild zu verankern, nach dem grundsätzlich beide Eltern - unabhängig davon, ob sie verheiratet sind, zusammen oder getrennt leben - die Sorge für ein Kind gemeinsam tragen.
Nicht aufgegriffen wurde die Idee, immer dann automatisch ein gemeinsames Sorgerecht vorzusehen, wenn die Eltern des Kindes zusammenleben. Dieser Vorschlag stammt aus der Wissenschaft. Eine Studie im Auftrag des Ministeriums hatte ergeben, dass zusammenlebende ledige Eltern in der Erziehung besonders gut kooperieren. Doch nach Ansicht von Leutheusser-Schnarrenberger kann es im Einzelfall schwierig sein, zu beurteilen, ob Eltern tatsächlich zusammenleben - beispielsweise wenn sie in verschiedenen Städten arbeiten und nur am Wochenende zusammenkommen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur