Handwerksverband für Verlängerung von Energiepreisbremsen
Archivmeldung vom 20.09.2023
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićIn der Debatte um Entlastung bei den Energiepreisen fordert das Handwerk eine Verlängerung der aktuell geltenden Maßnahmen sowie Nachbesserungen bei den Gas- und Strompreisbremsen.
"Es ist wichtig, dass die Gas- und Strompreisbremsen - wie ursprünglich seitens der Bundesregierung angekündigt - auch bis Ende April 2024 weiterlaufen, weil viele Betriebe aufgrund zu Jahresbeginn geschlossener und länger laufender neuer Verträge mit den Energieversorgern von den aktuellen Preisrückgängen nicht profitieren", sagte der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Jörg Dittrich, der "Rheinischen Post".
Nach wie vor bestehe bei den Energiepreisbremsen ein bislang nicht behobener "Konstruktionsfehler" bei den Energiemengen, die der Entlastung zugrunde gelegt werden. "Diese sind für die Betriebe, die coronabedingte Rückgänge beim Energieverbrauch im Vergleichszeitraum hatten, zu niedrig angesetzt", kritisierte Dittrich. Hierdurch würden viele Betriebe zu niedrige Entlastungen durch die Preisbremsen erhalten, weil sie durch die "wenig praxisgerechte Ausgestaltung der Regelung" nicht als Härtefälle eingestuft würden. "Hier muss nachgebessert werden, um dann auch tatsächlich alle entsprechend betroffenen Betriebe einzubeziehen", forderte der ZDH-Präsident. Grundsätzlich könnten Preisbremsen "immer nur eine Übergangslösung" sein, es müsse das Ziel von Politik sein, generell für "wettbewerbsfähige bezahlbare Energie" zu sorgen.
"Hier müssen die Standortbedingungen schnell besser werden, sonst schließen die einen, oder die anderen verlagern ihre Standorte. Beides gilt es zu verhindern", sagte Dittrich. Bis diese Maßnahmen wirkten, würden energieintensive Unternehmen unabhängig von Größe und Ausrichtung eine "temporäre Brückenlösung" brauchen, um am Standort Deutschland zu überleben. "Dabei müssen alle `Brückeninstrumente` immer auch für energieintensive kleine und mittlere Betriebe zugänglich sein, unabhängig davon, auf welchen Märkten sie operieren. Hier darf es keine Zweiklassengesellschaft geben", so Dittrich weiter.
Quelle: dts Nachrichtenagentur