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Bericht: Scholz will für Grundsteuer-Reform Verfassung ändern

Archivmeldung vom 14.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Mal schnell im Grundgesetz - fälschlicherweise auch Verfassung genannt - rumschmieren, ist mittlerweile ein beliebter Sport für Berufspolitiker...
Mal schnell im Grundgesetz - fälschlicherweise auch Verfassung genannt - rumschmieren, ist mittlerweile ein beliebter Sport für Berufspolitiker...

Bild: Toni Affronti / pixelio.de

Für seine umstrittene Reform der Grundsteuer will Finanzminister Olaf Scholz (SPD) nun doch das Grundgesetz ändern. Das berichtet die "Bild" unter Berufung auf GroKo-Kreise.

Demnach soll das Scholz-Modell zur Grundsteuer, bei dem neben Bodenrichtwerten auch Durchschnittsmieten in die Berechnung einfließen, zunächst bundesweit gelten. Dazu soll dem Bund eine zusätzliche Gesetzgebungskompetenz übertragen werden - per Grundgesetz-Änderung. Allerdings sollen alle Bundesländer dieses Gesetz später durch eine eigene Grundsteuer-Regelung noch außer Kraft setzen dürfen: Damit kommt Scholz der vor allem von Bayern geforderten Öffnungsklausel nach, die zu einem bundesweiten Flickenteppich bei der Grundsteuer führen könnte. Das Kabinett soll diesen Kompromiss nächsten Mittwoch beschließen. Der danach nötigen Verfassungs-Änderung müssten auch FDP und Grüne zustimmen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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