Union: Inkassogebühren werden gesenkt - Mehr Schutz für Verbraucher
Archivmeldung vom 20.11.2020
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Freigeschaltet durch André OttDie Koalitionsfraktionen haben sich auf Änderungen im Gesetzentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht geeinigt. Dazu erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, und der Verbraucherschutzbeauftragte Sebastian Steineke folgendes.
Dr. Jan-Marco Luczak: "Als Union war es uns ein Dorn im Auge, dass gerade bei kleinen Beträgen die Inkassogebühren oftmals deutlich höher waren als die eigentliche Forderung. Das ist unangemessen, keinem Verbraucher zu vermitteln und auch in der Sache nicht gerechtfertigt. Das wird es zukünftig nicht mehr geben. Wir haben durchgesetzt, dass insbesondere bei Kleinforderungen bis zu 50 Euro Inkassogebühren zukünftig deutlich niedriger und transparenter werden. Auch darüber hinaus haben wir die Inkassogebühren in allen Bereichen reduziert. Damit stärken wir Verbrauchern den Rücken, schieben unerwünschten Auswüchsen und schwarzen Schafen einen Riegel vor und stärken so das Vertrauen in die Branche insgesamt. Die Regelungen sind so ausgestaltet, dass die wirtschaftliche Basis für Inkassounternehmen erhalten bleibt. Denn sie haben eine wichtige Funktion für die Erhaltung funktionierender Wirtschaftskreisläufe.
Ein großes Ärgernis für Verbraucher ist der Identitätsdiebstahl. Dieses Problem ist aus Sicht der Union im Gesetzentwurf nur unzureichend gelöst. Hier werden wir weiter Druck machen, dass wir mit dem Justizministerium zu einer tragfähigen und verbraucherschützenden Regelung kommen und einen entsprechenden Entschließungsantrag einbringen."
Sebastian Steineke: "Der Gesetzentwurf geht bei der Bekämpfung des Identitätsdiebstahls aus unserer Sicht noch nicht weit genug. In der Kürze der Zeit war bei dem Punkt leider nicht mehr möglich. Wir können uns unter anderem die Prüfung eines Identitätsdiebstahlregisters vorstellen. Darüber hinaus benötigen wir weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Identitätsdiebstahls, der leider im Zusammenhang mit Inkassodienstleistungen zugenommen hat. Dieses Problem kann jeden treffen. Hier hilft es aus unserer Sicht nicht nur, Sanktionen zu verschärfen, sondern zu regeln, wie Identitätsdiebstahl schon im Ansatz präventiv verhindert werden kann. Wir fordern zudem entsprechende Vorbereitungen des Ministeriums zur Zentralisierung der Inkassoaufsicht.
Zu beiden Themen, Identitätsdiebstahl und Zentralisierung der Aufsicht, werden wir auf unseren Druck hin parallel zum Gesetzentwurf einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen in den Deutschen Bundestag einbringen, in dem wir die Bundesregierung dazu auffordern, sich der beiden Probleme anzunehmen und entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Wir müssen hier noch in dieser Legislaturperiode vorankommen."
Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)