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Leutheusser-Schnarrenberger: "Brauchen vollständiges Verbot von intelligenter Videoüberwachung"

Archivmeldung vom 24.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Totalüberwachung: In Deutschland läuft der Wettlauf um die beste Überwachung aller Menschen und Aktivitäten (Symbolbild)
Totalüberwachung: In Deutschland läuft der Wettlauf um die beste Überwachung aller Menschen und Aktivitäten (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Zur Streichung der automatischen Gesichtserkennung aus dem Entwurf für das neue Bundespolizeigesetz erklärt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesjustizministerin a.D. und stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit: "Seehofers späte Einsicht ist besser als keine."

Leutheusser-Schnarrenberger weiter: "Der Einsatz von automatischer Gesichtserkennungssoftware bedroht unsere individuelle Freiheit. Die Streichung aus dem Entwurf des Bundespolizeigesetzes war daher überfällig. Jetzt muss sichergestellt werden, dass sie nicht durch die Hintertür auf Länderebene eingeführt wird.

Automatische Gesichtserkennung dreht die Beweislast im öffentlichen Raum um. Sie ist ein tiefer Einschnitt in die Privatsphäre und Freiheitsrechte der Bürger. Zudem lädt Gesichtserkennungssoftware zum Missbrauch ein. Nicht ohne Grund verbieten Städte wie das kalifornische San Francisco den Einsatz von intelligenter Videoüberwachung in ihren Behörden vollständig. Ein umfassendes und rigoroses Verbot von intelligenter Videoüberwachung ist die einzig logische Konsequenz."

Quelle: Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (ots)


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