Berliner Behörde: "Erdogan ist ein Mörder und Faschist"-Rufe von Meinungsfreiheit gedeckt
Archivmeldung vom 28.09.2018
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDie Staatsanwaltschaft Berlin wird nicht juristisch gegen Demonstranten vorgehen, die bei Protesten gegen den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan die Parole »Erdogan ist ein Mörder und Faschist« rufen. Das geht aus der Antwort der Berliner Senatsverwaltung für Inneres auf eine Anfrage des Linkspartei-Abgeordneten Hakan Tas hervor, die der Tageszeitung »neues deutschland« vorliegt.
Demnach obliege die strafrechtliche Bewertung verbaler Äußerungen im Rahmen von öffentlichen Kundgebungen in erster Linie den Strafverfolgungsbehörden und gegebenenfalls im weiteren Verfahren auch den damit befassten Strafgerichten. »Hinsichtlich der Losung 'Erdogan ist ein Mörder und Faschist' vertritt die Staatsanwaltschaft Berlin die Auffassung, dass eine Strafbarkeit unter Berücksichtigung der vorbezeichneten Schutzwirkung von Artikel 5 Absatz 1 GG grundsätzlich nicht anzunehmen ist«, heißt es in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage.
Soll heißen: Die Äußerung wäre durch die im Grundgesetz garantierte freie Meinungsäußerung gedeckt. Im Rahmen einer kurdischen Kundgebung am 18. August dieses Jahres auf dem Berliner Alexanderplatz hatte dagegen die Polizei die Personalien mehrerer Kundgebungsteilnehmer aufgenommen, weil diese die genannte Parole gerufen haben sollen. An diesem Freitag und Samstag sind wegen des Staatsbesuches Erdogans erneut zahlreichen Demonstrationen und Kundgebungen gegen den türkischen Staatspräsidenten in der Hauptstadt geplant.
Quelle: neues deutschland (ots)