Innenminister legt Entwurf für neues Asylbewerberleistungsgesetz vor
Archivmeldung vom 20.06.2014
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtInnenminister Thomas de Maizière hat einen noch nicht abgestimmten Referentenentwurf für ein neues Asylbewerberleistungsgesetz vorgelegt. Das berichtet die "Berliner Zeitung". Vor zwei Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht die Leistungen für Asylbewerber als zu niedrig verurteilt und den Gesetzgeber aufgefordert, unverzüglich eine Neuregelung zu schaffen. Seitdem galt eine Übergangsregelung mit höheren Leistungen, die sich am Hartz-IV-Regelsatz orientierten.
Dem neuen Gesetzentwurf zufolge sollen Asylbewerber künftig 352 Euro im Monat erhalten, berichtet die Zeitung weiter. Das entspricht in etwa der bislang gezahlten Hilfe. Am umstrittenen Sachleistungsprinzip werde aber weiterhin festgehalten. Auch die Gesundheitsversorgung bleibe auf eine Nothilfe beschränkt. Künftig soll aber sichergestellt werden, dass Krankenhausträgern und Ärzten in medizinischen Eilfällen die Behandlungskosten erstattet werden, schreibt die Zeitung.
Die Bezugsdauer der Leistungen soll darüber hinaus von derzeit 48 auf zwölf Monate verkürzt werden. Danach hätten Flüchtlinge wie andere Hilfsbedürftige Anspruch auf Hartz IV oder Grundsicherung. Als Anreiz für die Arbeitsaufnahme dürfen Asylbewerber demnach mehr von ihrem Einkommen behalten. Der CDU-Politiker will den Entwurf im Juli ins Kabinett bringen, so die "Berliner Zeitung".
Flüchtlingsorganisationen sind dennoch enttäuscht über den Entwurf des Innenministers. "Wir bedauern sehr, dass die Koalition offenbar nicht die Abschaffung des Gesetzes in Betracht zieht", sagte die rechtspolitische Referentin von Pro Asyl, Marei Pelzer der Zeitung. Das Asylbewerberleistungsgesetz sei ein diskriminierendes Sondergesetz und gehöre abgeschafft.
Auch die Linksfraktion kritisiert den Entwurf. "Für Asylsuchende und Geduldete ändert sich de facto nichts, weil die neu festgelegten Leistungen der Höhe nach jetzt schon infolge der Übergangsregelung des Verfassungsgerichts erbracht werden. Doch das entmündigende Sachleistungsprinzip bleibt erhalten, und wer nicht an seiner Abschiebung mitwirkt oder wem asylfremde Einreisemotive unterstellt werden, dem droht weiterhin eine Reduzierung der Bezüge, die das menschenwürdige Existenzminimum darstellen", moniert die Innenexpertin Ulla Jelpke.
Quelle: dts Nachrichtenagentur