AfD-Ortsverband wählt frühere NPD-Stadtverordnete in den Vorstand
Archivmeldung vom 23.07.2020
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Freigeschaltet durch André OttWie weit ist die AfD offen nach ganz rechts außen? Ein Fall aus dem Ortsverband Bernau legt nahe: Die Türen sind sperrangelweit offen. Selbst für ehemalige Mandatsträger der NPD.
AfD-Ortsverband Bernau, 10. Juli: Bei der Vorstandswahl wird Veronika U. als Beisitzerin gewählt. Wie der rbb recherchiert hat, saß U. zwischen 2008 und 2013 in der Stadtverordnetenversammlung Bernau. Erst für die DVU, dann für die NPD.
Dabei gilt für ehemalige DVU- und NPD-Mitglieder der so genannte Unvereinbarkeitsbeschluss der AfD. Das bedeutet: Sie dürfen nicht ohne weiteres Mitglied der AfD werden. In der lokalen Führungsriege der AfD sieht man jedoch weder das Problem noch Handlungsbedarf. Im Gegenteil. Marcel Donsch, Mitglied im AfD-Kreisvorstand Barnim, argumentiert: U. sei für DVU und NPD lediglich Stadtverordnete gewesen. Ob sie auch Mitglied in den beiden rechtsextremen Parteien gewesen sei, entziehe sich seiner Kenntnis. Für solche Nachfragen sei der AfD-Landesvorstand zuständig.
Abgesehen davon hält Donsch offenbar wenig vom Unvereinbarkeitsbeschluss seiner Partei: Wenn jemand vor 20 Jahren als junger Mensch für zwei, drei Jahre in der NPD gewesen sei und als Erwachsener sage, das sei ein Fehler gewesen, "warum soll man dem Menschen keine Chance mehr geben", so Donsch.
Der neu gewählte Bernauer AfD-Chef Joachim Schaaf findet, an der politischen Vergangenheit seiner neuen Beisitzerin sei nichts zu beanstanden. Er verweist auf eine eidesstattliche Erklärung von U., dass sie nicht Mitglied der DVU gewesen sei. "Das reicht für mich", so Schaaf. U. war heute für uns nicht zu sprechen.
Auch im Landesvorstand der AfD sieht man offenbar keinen Grund, sich von der früheren DVU/NPD-Stadtverordneten zu distanzieren. Der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende Daniel Freiherr von Lützow leitete die Versammlung, auf der Veronika U. zur Beisitzerin gewählt wurde. Er sagt: U. habe bei der Wahl zu Protokoll gegeben, dass sie weder DVU- noch NPD-Mitglied gewesen sei. Das werde jetzt geprüft. Solange die Prüfung nicht abgeschlossen sei, "muss man auch sagen: Im Zweifel für den Angeklagten", so von Lützow. Die Vorgänge in Bernau zeigen: Unvereinbarkeitsbeschluss hin oder her. Auf eine klare Abgrenzung nach rechts legt die AfD nicht in jedem Fall besonders großen Wert.
Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)