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Patientenschützer kritisieren Organspende-Gesetzentwürfe

Archivmeldung vom 26.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Organspende kann nur bei lebenden Menschen durchgeführt werden: Daher besteht die Pflicht zur Narkose des "Hirntoten" und Anschnallpflicht weil sich der "Hirntote" sonst wehrt...
Organspende kann nur bei lebenden Menschen durchgeführt werden: Daher besteht die Pflicht zur Narkose des "Hirntoten" und Anschnallpflicht weil sich der "Hirntote" sonst wehrt...

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Vor der ersten Beratung der konkurrierenden Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Organspende am Mittwoch im Bundestag haben Patientenschützer beide Vorschläge scharf kritisiert.

"Nur mit Vertrauen in ein gerechtes System kann eine positive Stimmung bei der Organspende entstehen", sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland". Nötig sei eine Neuorganisation des gesamten Transplantationssystems in Deutschland. "Dazu müssen zunächst die Kontrolle und danach die Organisation und Durchführung bei der Organvergabe in staatliche Hände", so der Stiftungsvorstand weiter. Zudem sei eine sachliche, neutrale und ergebnisoffene Aufklärung und Beratung nötig. Brysch verwies auf Umfragen, nach denen die Hälfte der Bundesbürger die Prinzipien der Organverteilung in Deutschland als ungerecht empfänden. "Es ist daher bedauerlich, dass beide Gesetzentwürfe die Gerechtigkeitsfrage völlig außer Acht lassen", so der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz.

Der Bundestag, die Bundesregierung und die Länder seien gefordert, "endlich Verantwortung zu übernehmen und dieser Vertrauenskrise entgegenzuwirken", sagte Brysch den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland". Der Bundestag will am Mittwoch über zwei fraktionsübergreifende Gesetzesanträge für eine Neuregelung der Organspende debattieren. Die Gruppe um Bundesges undheitsminister Jens Spahn (CDU) und SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach will eine Widerspruchslösung durchsetzen. Demnach soll künftig prinzipiell jeder Organspender sein, der zu Lebzeiten nicht einen gegenteiligen Wunsch dokumentiert oder seinen Angehörigen mitgeteilt hat. Eine Abgeordnetengruppe um die Grünen-Chefin Annalena Baerbock setzt sich in einem Gegenantrag dafür ein, dass die aktuelle Regelung, wonach der Spendenbereitschaft ausdrücklich erklärt werden muss, erhalten bleibt. Dies soll durch ein Online-Register und regelmäßige Abfragen des Spendewillens ergänzt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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