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"Öffnungsperspektiven" werden in MPK-Beschlussvorlage thematisiert

Archivmeldung vom 24.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Papier, Akte (Symbolbild)
Papier, Akte (Symbolbild)

Bild: Helene Souza / pixelio.de

Trotz der grassierenden Omikron-Variante nehmen die Regierungschefs in Bund und Ländern zaghaft das Ende der Welle in den Blick. So sprechen sie in der Beschlussvorlage für die Ministerpräsidentenkonferenz mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) am Montag über "Öffnungsperspektiven", wie die "Welt" berichtet.

"Bund und Länder werden Öffnungsperspektiven entwickeln für den Moment, zu dem eine Überlastung von Kritischer Infrastruktur im Allgemeinen und Gesundheitssystem im Besonderen ausgeschlossen werden kann (beginnend mit Großveranstaltungen im Freien)", heißt es unter Punkt acht von zwölf der Beschlussvorlage.

Um auf die aktuell stark steigenden Infektionszahlen wegen der Ausbreitung der Omikron-Virusvariante zu reagieren, wollen Bund und Länder am Montag die Test-Regeln anpassen. So sollen künftig nur noch jene einen PCR-Test zur Überprüfung eines positiven Schnelltestergebnisses erhalten, die vulnerable Gruppen betreuen. In der Beschlussvorlage heißt es: "Die nur begrenzt verfügbaren PCR-Tests sollen auf vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, konzentriert werden. Also auf das Personal insbesondere in Krankenhäusern, in Praxen, in der Pflege, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und für Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe. Bei diesen soll der Verdacht auf eine Covid-19-Infektion weiterhin durch einen PCR-Test abgeklärt werden."

Ebenso sollen PCR-Tests für Hochrisikopatienten eingesetzt werden, um eine frühzeitige Behandlung und antivirale Therapie zu ermöglichen. Alle Übrigen bekommen künftig keine Bestätigung durch einen PCR-Test mehr. Ein Antigenschnelltest soll genügen. Gleiches gilt für den Fall, dass die Corona-Warnapp rot leuchtet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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