DGB kritisiert geplantes Geschäftsgeheimnisgesetz
Archivmeldung vom 11.12.2018
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Freigeschaltet durch André OttDas Geschäftsgeheimnisgesetz der Bundesregierung stößt auf Vorbehalte beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). "In seiner jetzigen Fassung ist der Gesetzentwurf ein Maulkorb für Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach dem "Handelsblatt".
Die Abgeordneten des Bundestags müssten daher "dringend" nachbessern. "Bereits bestehende arbeitsrechtliche Regeln müssen Vorrang vor dem Gesetz haben", so Buntenbach weiter. Zudem dürften Fachkenntnisse und Berufserfahrungen der Arbeitnehmer kein Geschäftsgeheimnis sein. Der Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung sei am Mittwoch Gegenstand einer Expertenanhörung im Bundestags-Rechtsausschuss, berichtet die Zeitung. Das federführende Bundesjustizministerium setze damit eine Richtlinie der EU um.
Buntenbach kritisiert, dass damit den Unternehmen die Deutungshoheit darüber ein geräumt werde, welche Informationen ein Geschäftsgeheimnis sein sollen. Das könnten zum Beispiel auch Fachkenntnisse der Angestellten sein oder Informationen, die Interessenvertretungen in Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben erwerben und nutzen wollen etwa über die Personalabbaupläne. "Der Entwurf gefährdet deshalb die Rechte der Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis sowie bei einem Jobwechsel, aber auch die Mitbestimmung in Betrieben und Unternehmen", sagte die Gewerkschafterin. Er sei "nicht zur Anwendung auf den Informationenaustausch in Arbeitsbeziehungen geeignet", so Buntenbach weiter.
Quelle: dts Nachrichtenagentur