"Bundesnotbremse" gezogen - Erste Ausgangssperren nach Bundesrecht
Archivmeldung vom 24.04.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićSeit Mitternacht gibt es erstmals Ausgangssperren durch die neue sogenannte "Bundesnotbremse". Bis 5 Uhr darf niemand vor die Tür - außer für den Weg zur Arbeit oder in absoluten Notsituationen. Nur in 47 Landkreisen und elf kreisfreien Städten entfaltet das neue Bundesgesetz noch nicht seine volle Wirkung, weil dort in den letzten sieben Tagen weniger als 100 Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner registriert wurden.
Zu den größeren Städten ohne Ausgangssperre gehören Braunschweig, Freiburg und Rostock, sowie in Schleswig-Holstein Kiel, Lübeck und Flensburg. Die Millionenstädte Berlin, Hamburg, München und Köln dagegen sind nun alle betroffen. Erst am Mittwoch hatte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags noch analysiert, dass nach dem Wortlaut auch die Durchreise durch die betroffenen Kreise und Städte zwischen 22 und 5 Uhr nicht erlaubt ist, auch nicht über die Autobahn oder mit dem Zug.
Zwischen 22 und 24 Uhr kann man zwar noch zum Joggen oder Spazierengehen vor die Tür - mit dem Auto unterwegs sein darf dann aber streng genommen auch kaum noch jemand. Bei Verstößen droht eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro. Das berichtet die "Bild" (Samstagausgabe) unter Berufu ng auf einen Sprecher des baden-württembergischen Innenministeriums. "Wer gegen die Ausgangsbeschränkungen verstößt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft werden", sagte Carsten Dehner der "Bild". Im Zweifel müsse gegenüber Polizeibeamten "plausibel erklärt werden können, warum man während der Ausgangsbeschränkungen in der Öffentlichkeit unterwegs ist", sagte der Sprecher.
Quelle: dts Nachrichtenagentur