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Parteienverbotsexperte warnt vor Scheitern des NPD-Verfahrens in Straßburg

Archivmeldung vom 27.02.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.02.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
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Vor einem Scheitern des NPD-Verbots in einem Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat der führende Parteienverbotsexperte Eckart Klein gewarnt. "Niedrige Hürden für ein Parteiverbot könnten eher autokratische Staaten im Osten und Südosten Europas dazu verleiten, mit oppositionellen Parteien kurzen Prozess zu machen", sagte Klein der "Rheinischen Post".

Deshalb werde der EGMR einen "relativ strengen Maßstab im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit" anlegen, sagte Klein voraus. Ein vom deutschen Verfassungsgericht ausgesprochenes Verbot werde sicherlich beim EGMR landen und dort ein zusätzliches Risiko bedeuten, das "nicht gering zu schätzen ist", sagte Klein.

Bayerns Innenminister rechnet mit eigenen NPD-Verbotsantrag des Bundestags

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) rechnet mit einen eigenen Antrag des Bundestags für ein NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. "Ich bin sehr zuversichtlich, dass auch noch der Bundestag einen eigenen Verbotsantrag stellt", sagte Herrmann der "Welt".

Es sei schon bedeutsam für ein Verfahren gegen die NPD, dass jetzt außer dem Bundesrat auch die Regierung vor das Verfassungsgericht in Karlsruhe ziehen wolle. "Entscheidend ist, gemeinsam alles dafür tun, dass ein Verbotsantrag erfolgreich sein kann", sagte Herrmann. Deshalb sei es wichtig, dass sich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) nun an die Seite der Länder gestellt habe. "Insofern steigen auch die Erfolgsaussichten für einen solchen Antrag", so Herrmann.

Bosbach sieht Regierung bei NPD-Verbot in Zugzwang

Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), sieht die Bundesregierung bei der Frage nach einem NPD-Verbotsantrag in Zugzwang: "Wenn die Regierung keinen eigenen Antrag stellt, würde es so interpretiert werden, als lasse man die Länder allein", sagte Bosbach der "Welt". Nur die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern könnten dabei feststellen, ob ein Erfolg vor Gericht abzusehen sei. Ein gemeinsames Vorgehen von Bundesrat, Bundesregierung und Bundestag erhöhe nicht die Chancen für einen Erfolg.

Bosbach warnt weiterhin vor den hohen Hürden für ein solches Verbotsverfahren: "Die leicht nachweisbare Verfassungsfeindlichkeit der NPD reicht nicht aus. Für ein Verbot muss aber auch eine aggressiv-kämpferische Grundhaltung nachgewiesen werden", sagte Bosbach. "Ein erneutes Scheitern wäre ein riesiger Propagandaerfolg für die NPD und eine riesige Blamage für den Staat." Während des ersten Verfahrens vor rund zehn Jahren habe sich die Partei handzahm gegeben, anschließend sei sie jedoch dreister als je zuvor aufgetreten und habe Wahlerfolge erzielt.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Hartmann, kritisierte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und den Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) für die Diskussion über einen eigenen NPD-Verbotsantrag der Bundesregierung: "Der Streit der Verfassungsminister auf offener Bühne ist peinlich und im Bereich der Regierungsunfähigkeit", sagte Hartmann der Zeitung. "Ich weiß nicht, wie die Angehörigen der Opfer von Nazis oder Neonazis über diese Haltungslosigkeit denken. Das können wir uns nicht leisten als ein Land, dass im Grundgesetz auf ein `nie wieder` setzt."

Innenminister Friedrich stellt sich laut Hartmann wie "ein Getriebener" dar und Justizministern Leutheusser-Schnarrenberger zeige erneut, "dass sie ein gestörtes Verhältnis zur inneren Sicherheit hat. Sie verhindert aus Gesinnung alles, was mehr Sicherheit bringt."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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