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Grüne wollen kirchliches Arbeitsrecht ändern

Archivmeldung vom 17.05.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.05.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Volker Beck Bild: volkerbeck.de
Volker Beck Bild: volkerbeck.de

Die Grünen wollen das kirchliche Arbeitsrecht ändern: Künftig sollen Kirchenangestellte, die gegen ihre Loyalitätspflicht verstoßen, nur noch dann entlassen werden können, wenn sie in herausgehobener Position arbeiten. Die Fraktion der Partei im Bundestag hat einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes eingebracht, der der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt.

Bislang können Kirchenangestellte unterschiedslos entlassen werden, wenn sie zum Beispiel als Beschäftigte einer katholischen Einrichtung geschieden sind und wieder heiraten oder wenn sie aus der Kirche austreten. In herausgehobener Stellung könne "die Direktorin einer katholischen Schule sein - die Putzkraft oder der Hausmeister sicher nicht", sagt Volker Beck, der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen. Auch dürfe niemand "wegen seiner Herkunft oder sexuellen Orientierung diskriminiert werden". In dem Entwurf heißt es: "Das Verfassungsverständnis vom praktisch schrankenlosen kirchlichen Selbstbestimmungsrecht auch in Bezug auf das kirchliche Arbeitsrecht" stamme aus einer Zeit, in der fast alle Bürger einer christlichen Konfession angehört hätten, Homosexualität strafbar gewesen sei und eine Scheidung selten, heißt es. Heute aber sei die Praxis der Kirchen überholt. Der Entwurf stelle "das kirchliche Arbeitsrecht auf eine zeitgemäße und europarechtskonforme Grundlage, erklärte Beck."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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