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Union fordert Mindestlohn-Abschaffung für Studenten

Archivmeldung vom 01.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de
Bild: Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Die Union hat angesichts zurückgehender Praktikumsplätze eine Abschaffung des Mindestlohns für Studenten gefordert.

"Alle Praktika, die während des Studiums oder der Ausbildung absolviert werden, egal ob freiwillige Praktika oder Pflichtpraktika, sollten immer mindestlohnfrei sein", heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung des CDU-Studierendenverbundes RCDS, der Jungen Union und der CDU-Mittelstandsvereinigung, die der "Welt" vorliegt.

Seit dem 1. Januar 2015 gilt auch für Praktikanten der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Pflichtpraktika sind vom Mindestlohn zwar ausgenommen, doch Praktikanten, die länger als drei Monate ein freiwilliges Praktikum absolvieren, müssen die 8,50 Euro pro Stunde bekommen. Wegen der höheren Kosten hält sich die Wirtschaft laut einer Randstad-ifo-Personalleiterbefragung mit Praktikumsstellen zurück. Laut einer Umfrage von Ende Mai halbierte sich die Zahl der Firmen, die Praktika ausschreiben. "Der Mindestlohn vernichtet reihenweise Praktikumsplätze.

Hierbei sind vor allem Studenten die Leidtragenden. Wir fordern daher, dass der Mindestlohn für Praktikanten während des Studiums abgeschafft wird", sagte Jenovan Krishnan, Bundesvorsitzender des RCDS und Mitglied im CDU-Bundesvorstand. "Wir brauchen Gesetze, die den Menschen dienen und nicht Gesetzte, die Menschen in ihrer Ausbildung behindern", sagte Paul Ziemiak, Chef der Jungen Union. "Wir haben nicht die Generation Praktikum, sondern in weiten Teilen das Praktikum selbst abgeschafft", konstatierte Carsten Linnemann, der Chef des CDU-Wirtschaftsflügels.

Auch die Wirtschaft fordert Nachbesserungen. "Es wäre ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau, Praktikumsverhältnisse generell für mindestens zwölf Monate vom Mindestlohn freizustellen", sagte ein Sprecher des Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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