Unions-Berater: Bei Asyl "Menschenrechte weniger streng handhaben"
Der Jurist Daniel Thym fordert eine grundlegende Reform des Asylrechts. "Wir brauchen eine gewisse Härte, wenn es um Asylpolitik geht", sagte der Juraprofessor, der in ausländer- und asylrechtlichen Fragen die Union berät, dem "Spiegel".
Kurzfristige Maßnahmen, auf die sich Union und SPD nun in den
Sondierungsgesprächen geeinigt hätten, wie Asylsuchende an den deutschen
Grenzen zurückzuweisen und den Familiennachzug einzuschränken, seien
zwar "jetzt gut und richtig". Nachhaltig aber sei das nicht.
Wenn
der neuen Bundesregierung keine tiefgreifende Reform gelinge, werde die
Bevölkerung "bei der nächsten Krise endgültig den Glauben an unser
Asylrecht verlieren". Und dann würden die radikalen Kräfte gewinnen.
Nach einer grundlegenden Reform, so sein Vorschlag, soll ein
Asylbewerber nur noch einen einzigen Antrag stellen dürfen und nicht
mehr weitere Anträge in anderen EU-Ländern. So sei das 2016 auf EU-Ebene
ursprünglich vorgesehen gewesen, aber nie in Gesetzesform gegossen
worden.
Auch Sozialleistungen sollte es nach Ansicht Thyms nur in
dem Land geben, in dem jemand Asyl beantragt und erhalten hat. Laut
Thym könnten für einige Länder mittelfristig auch "Asylverfahren in
Drittstaaten außerhalb Europas eine sinnvolle Antwort sein". An den
EU-Außengrenzen sollten seiner Vorstellung nach Transitzentren
eingerichtet werden; die Zahl der täglichen Asylanträge solle limitiert
werden, Asylbewerber müssten sich vorher anmelden: "Alle, die keinen
Termin für einen Asylantrag erhalten, dürfen nicht einreisen. Sie würden
nach einem extrem kurzen Verfahren mit strengen Prüfungsstandards
zurückgewiesen, außer wenn eindeutig und unmittelbar Verfolgung droht."
Wer
einen Asylantrag gestellt habe, bleibe danach mehrere Wochen im
Transitzentrum quasi in Haft, bis über seinen Antrag entschieden sei.
"Wenn jemand an der EU-Außengrenze um Asyl sucht, finde ich es
grundsätzlich tragbar, dass er zwölf oder 16 Wochen in einem solchen
Transitzentrum warten muss, bis klar ist, ob er schutzbedürftig ist", so
Thym. Bei Familien und Minderjährigen etwa könne man Ausnahmen machen.
Für einen solchen "Systemwechsel" müsse man "die Menschenrechte weniger
streng handhaben" als bisher, notfalls, indem auch die EU-Verträge und
die Europäische Menschenrechtskonvention verändert würden. Thym ist
Professor für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Uni
Konstanz.
Quelle: dts Nachrichtenagentur