Wissing plant 50-Kilo-Limit für Fahrradanhänger
Archivmeldung vom 26.07.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Verkehrsministerium von Volker Wissing (FDP) bereitet eine strenge Regulierung von Fahrradanhängern vor. Man wolle die höchstzulässige Gesamtmasse eines hinter einem Fahrrad mitgeführten ungebremsten Anhängers grundsätzlich auf 50 Kilogramm begrenzen, erklärte ein Sprecher dem "Spiegel".
Die neue Vorschrift solle in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO) aufgenommen werden. Das Ministerium begründet die Änderung mit
der Sicherheit für Verkehrsteilnehmer.
Damit werden Angaben des
Münchner Anhängerentwicklers Peter Hornung-Sohner mit seiner Manufaktur
"Hinterher" bestätigt. Hornung-Sohner sieht in der Neuregelung eine
"massive Verschärfung". Bei einem angenommenen Eigengewicht des Trailers
von 15 Kilogramm werde das Limit beim Transport von zwei älteren
Kindern oder zwei Bierkästen schnell überschritten. Hornung-Sohner
kritisiert, die gesetzliche Regelung werde "die Rolle des Autos als
einziges ernst zu nehmendes Transportmittel für Bürger auf Jahre
festzementieren".
Legal wären die Anhänger nach der Neureglung
nur noch mit eigenem Auflaufbremssystem, was die Produkte laut
Hornung-Sohner spürbar verteuern würde. Das stehe "in keinem Verhältnis
zu den tatsächlichen Gefahren".
Der Ministeriumssprecher
begründete sein Vorhaben indes mit wissenschaftlichen Untersuchungen der
Bundesanstalt für Straßenwesen. Die vorgesehenen Anpassungen stünden im
Einklang mit "aktuellen und einschlägigen Normen für Fahrradanhänger".
Tatsächlich werden Gewichtslimits oder eigene Bremssysteme schon länger
empfohlen - sie sind bislang jedoch nicht gesetzlich verbindlich.
In
bestimmten Fällen kann die erlaubte Gesamtmasse von Anhängern laut
Verkehrsministerium künftig auch 60 statt 50 Kilogramm erreichen,
nämlich dann, wenn die Verbindung auf Höhe der Hinterradachse des
Fahrrads befestigt ist. Die Hersteller der Anhänger sollen selbst
zertifizieren dürfen, ob sie die Vorgaben einhalten. Zudem soll die
Regel nur für neu in den Verkehr gebrachte Fahrradanhänger gelten, mit
einer Übergangsfrist von fünf Jahren nach Inkrafttreten der
StVZO-Reform.
Quelle: dts Nachrichtenagentur