Überprüfungen von Asylbescheiden weisen Mängel auf - Iraker regelmäßig im Urlaub im Irak
Archivmeldung vom 15.05.2018
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Freigeschaltet durch André OttDie Prüfungen, mit denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kontrollieren soll, ob bei einem Asylbewerber noch Schutzgründe vorliegen, werden offenbar oft mangelhaft durchgeführt. Das geht aus internen Unterlagen des Bundesamts zu den sogenannten Widerrufsprüfungen hervor, über die "Welt" und "Nürnberger Nachrichten" berichten. Demnach wird unter anderem davor gewarnt, dass das Bundesamt dazu beitragen könnte, dass sich hierzulande kriminelle Clanstrukturen ausbreiten könnten.
Das BAMF verwies auf Anfrage auf die Rechtslage und erklärte, dass mit Blick auf die Kontrollen gewährleistet sein soll, "dass die ursprünglich getroffene Entscheidung auf einer gesicherten Tatsachengrundlage ergangen ist". In dem sechsseitigen Schreiben vom 11. Mai an die Vizepräsidentin der Behörde, Uta Dauke, teilt das Referat "Qualitätssicherung" mit, dass die derzeitige Ausführung der Widerrufsverfahren "zum großen Teil der Voraussetzung einer umfassenden rechtlichen Prüfung nicht gerecht" werden. Insgesamt hätten Stichproben gezeigt, dass "in der Mehrheit der Prüffälle" keine Identitätsfeststellung vorgenommen wurde - "selbst wenn Hinweise auf eine andere Staatsangehörigkeit bereits nachträglich in die Erstverfahren eingearbeitet worden waren".
Unter den anerkannten Syrern und Irakern befinden sich demnach "auch Staatsangehörige anderer Länder wie zum Beispiel der Türkei". Würden Identitäten weiterhin ungeklärt bleiben, so warnen die Experten, trage das Bundesamt "durch Unterlassen dazu bei, dass sich Strukturen wie bei gleichgelagerten Fällen der sogenannten Scheinlibanesen-Clans, insbesondere aufhältig in Bremen, bilden und erweitern". Die Mitglieder der Clans konnten sich demnach in den 90er-Jahren über das Asylverfahren Aufenthaltstitel verschaffen - auch damals habe man die Identitäten nicht ausreichend geklärt.
Besonders bei Irakern hat die Behörde laut dem Schreiben noch mit einem anderen möglichen Grund für einen Widerruf zu tun: Sie reisten zum Teil "regelmäßig zum Urlaub oder Besuch von Verwandten in den Irak". Eine "begründete Furcht vor Verfolgung" könne in solchen Fällen aber "nicht mehr angenommen werden". Die Experten des Referats sprechen abschließend eine Warnung aus: Die Durchführung der Widerrufsverfahren sollte nicht dafür missbraucht werden, um schnelle Fallzahlen vorzuweisen. Die Kontrollen sollten tatsächlich genutzt werden, um möglicherweise falsche Entscheidungen zu entdecken und zu korrigieren.
Quelle: dts Nachrichtenagentur