Lindner will Neuverschuldung auf neun Milliarden Euro senken
Archivmeldung vom 12.03.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićTrotz des Krieges in der Ukraine will Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) ab 2023 wieder die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten. Dieses Jahr jedoch nimmt er wegen der Corona-Pandemie noch einmal eine Ausnahme in Anspruch und plant mit einer Nettokreditaufnahme von 99,7 Milliarden Euro, genauso viel wie die Vorgängerregierung, schreibt der "Spiegel".
2023
soll die Neuverschuldung nach gegenwärtigem Stand der Etatplanung auf
rund neun Milliarden Euro sinken. Danach soll sie sich bis 2026 zwischen
zehn und zwölf Milliarden Euro einpendeln. Genaue Zahlen stehen Mitte
nächster Woche fest, wenn das Bundeskabinett den Etat für 2022 und die
Finanzplanung bis 2026 verabschiedet. Derzeit wird das Zahlenwerk
zwischen den Ressorts abgestimmt.
Die Schuldenbremse erlaubt
eine Neuverschuldung von höchstens 0,35 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts, in absoluten Zahlen ungefähr zwölf Milliarden
Euro. Bei guter Konjunktur fällt die zulässige Kreditaufnahme etwas
höher aus, bei schlechter niedriger. Lindner kann die Vorgaben der
grundgesetzlich verankerten Schuldenbremse in Zukunft wieder erfüllen,
weil er das geplante Sondervermögen für die Bundeswehr außerhalb des
Bundesetats installiert. Dieser Sondertopf im Umfang von 100 Milliarden
Euro soll eigenständig Kredite aufnehmen dürfen, die nicht beim
regulären Etat angerechnet werden.
Dazu bekommt er vom Bundestag
sogenannte Kreditermächtigungen bewilligt. Anders als zunächst geplant,
ist das Sondervermögen nicht auf fünf Jahre angelegt. Stattdessen soll
es unbefristet bestehen. Die Regierung kann die Kredite je nach Bedarf
aufnehmen, um damit große Rüstungsprojekte zu finanzieren.
Mit
den Mitteln will sie die im Bundeshaushalt vorgesehenen
Verteidigungsausgaben aufstocken. Für 2022 bis 2026 sieht Lindner dafür
im regulären Etat jedes Jahr 50,1 Milliarden Euro vor, gut drei
Milliarden Euro mehr als 2021. Die Tilgung des Sondervermögens soll erst
einsetzen, wenn die 100 Milliarden Euro vollständig in Anspruch
genommen sind. Die Bundesregierung soll die Verpflichtungen "in
angemessener Zeit" zurückzahlen, heißt es im Formulierungsvorschlag des
Finanzministeriums für die notwendige Grundgesetzänderung.
Quelle: dts Nachrichtenagentur