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Zahlreiche Bundesländer lockern Strafvollzug wegen Corona

Archivmeldung vom 27.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gefängnis (Symbolbild)
Gefängnis (Symbolbild)

Bild: Michael Werner Nickel / pixelio.de

Neben Nordrhein-Westfalen haben auch viele andere Bundesländer ihren Strafvollzug wegen des Corona-Ausbruchs kurzfristig gelockert. Das ergab eine Umfrage des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" unter den Justizministerien der Länder.

So hat Baden-Württemberg die Vollstreckung von sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen für drei Monate aufgeschoben, wie ein Ministeriumssprecher dem RND sagte. Ersatzfreiheitsstrafen greifen bei Verurteilungen zu Geldstrafen, wenn diese nicht gezahlt werden – etwa weil ein Schwarzfahrer seine Geldstrafe nicht zahlen kann. "Die Vollstreckung dieser meist sehr kurzen Ersatzfreiheitsstrafen verursacht einen hohen Durchlauf in den Justizvollzugsanstalten", sagte der Sprecher.

"Vorläufig werden diese Personen deshalb nicht zum Haftantritt geladen." Außerdem werden die Staatsanwaltschaften des Landes zunächst bis Mitte Juni auch die Vollstreckung von bis zu sechsmonatigen Freiheitsstrafen aufschieben. Dabei handele es sich nicht um Amnestie, so der Sprecher. "Die betroffenen Personen, die die kommenden Tage zum Strafantritt geladen worden wären, müssen weiter mit einer Vollstreckung ihrer Freiheitsstrafe rechnen." Auch in Bayern werden Personen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe, einen Jugendarre st oder eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten verbüßen müssen, erst zu einem späteren Zeitpunkt zum Haftantritt geladen, teilte eine Sprecherin dem RND mit.

Das Justizministerium von Rheinland-Pfalz erklärte, Strafunterbrechungen bei Freiheitsstrafen auf Antrag der Justizvollzuganstalt und nach Einzelfallentscheidung der jeweiligen Staatsanwaltschaft genehmigen zu wollen. Davon ausgenommen seien Verurteilte, die wegen Körperverletzung, Raub, Totschlag, Mord, Sexualdelikten oder Brandstiftung inhaftiert sind, und solche, die noch nicht zwei Drittel ihrer Haftstrafe verbüßt haben. Zudem würden neue Ersatzfreiheitsstrafen aufgeschoben und bereits laufende Ersatzfreiheitsstrafen im Einzelfall unterbrochen. "Aufgrund dieser Vorgehensweise wurden bisher 18 Gefangene entlassen", sagte ein Sprecher dem RND. Auch in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sollen nach Auskunft der dortigen Justizministerien vorerst keine Ersatzfreiheitsstrafen mehr angetreten werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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