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Behindertenbeauftragte der Bundesregierung: Teilhabegesetz von Andrea Nahles geht nicht weit genug

Archivmeldung vom 29.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Verena Bentele, 2013
Verena Bentele, 2013

Foto: Harald Bischoff
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Am Donnerstag hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) einen Gesetzentwurf vorgestellt, der die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeits- und Alltagsleben verbessern soll. Der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Verena Bentele, geht der Entwurf allerdings nicht weit genug. Zwar sei das Gesetz ein "großer Schritt, weil der Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe nun gesetzlich festgeschrieben wird", schreibt Bentele in einem Gastbeitrag für den Berliner "Tagesspiegel" (Onlineausgabe Freitag, Printausgabe Sonntag).

Jetzt gelte es allerdings, den Anspruch auch praktisch umzusetzen. "Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegte Entwurf reicht dazu trotz einiger guter Ansätze sicher nicht aus." Bentele sieht mehrere Defizite. Zum einen seien die Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderungen weiterhin gefährdet. "Ein Gesetz, das es einem Menschen mit Behinderungen zum Beispiel nach einem Schlaganfall nicht erlaubt, selbst darüber zu bestimmen, ob er weiterhin bei seiner Familie wohnt oder in eine Pflegeeinrichtung zieht, würde einen Rückfall in finsterste Fürsorgepolitik darstellen und einer Stärkung der Teilhabe diametral widersprechen", warnt Bentele. Das Gesetz sieht für die Behörden eine Abwägung zwischen Wirtschaftlichkeit und Zumutbarkeit vor.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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