Ex-Verfassungsrichter: Söders Kreuz-Erlass nicht verfassungswidrig
Archivmeldung vom 02.05.2018
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Freigeschaltet durch André OttDer ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Udo di Fabio, hält den Kreuz-Beschluss der bayerischen Landesregierung nicht für verfassungswidrig. "Von einer klaren Verfassungswidrigkeit des Söderschen `Kreuzzugs` mit der verwaltungsinternen Vorschrift, im Eingangsbereich von Dienststellen des Landes ein Kreuz anzubringen", könne mit Blick auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts "keine Rede sein", schreibt di Fabio in einem Gastbeitrag für die Wochenzeitung "Die Zeit".
Von einem schlichten Kreuz gehe keine "weltanschauliche oder religiöse Indoktrination" aus, entsprechend sei die neue Regelung mit dem Grundgesetz konform. Das deutsche Verfassungsrecht erlaube es dem Staat, so di Fabio weiter, religiöse Symbole und Botschaften zu übernehmen, "solange das nicht Parteinahme oder gar theologische oder inhaltliche Positionierung bedeutet". Mit Blick auf muslimische Einwanderer stellte di Fabio die Überlegung an, dass diese, aufgrund ihrer eigenen kulturellen Prägung, für ihre Kinder häufig eine christliche Erziehung in Schulen und Kindergärten jener in betont nicht-religiösen staatlichen Einrichtungen vorzögen.
"Manche muslimische Familie will ganz gewiss keinen Beitrag im antiwestlichen Kulturkampf fundamentalistischer Strömungen leisten, aber sie fürchtet dennoch eine `gottlose` Gesellschaft mehr als jede konkurrierende Religion." Di Fabio bezieht sich in seinem Gastbeitrag auf den Kabinettsbeschluss der bayerischen Landesregierung unter CSU-Ministerpräsident Markus Söder. Demzufolge soll ab Juni 2018 in den Eingangsbereichen aller Landesbehörden ein Kreuz aufgehängt werden. Söders Vorstoß hatte in den vergangenen Tagen für massive Kritik aus Politik und Kirchenkreisen gesorgt.
Quelle: dts Nachrichtenagentur