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Sachsen plant kostenlose Krankenversorgung für Beamten-Familien

Archivmeldung vom 23.09.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Wappen von Sachsen
Wappen von Sachsen

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Land Sachsen plant eine kostenlose Krankenversorgung für Landesbeamte mit mindestens zwei Kindern. Das berichtet die "Bild" unter Berufung auf einen Gesetzentwurf des sächsischen Finanzministeriums.

Danach will das Land sämtliche Gesundheitskosten für die Ehegatten bzw. Lebenspartner sowie die Kinder der Landesbeamten komplett als Beihilfe übernehmen. Bisher erstattete die Beihilfe nur 70 bzw. 80 Prozent der Gesundheitskosten für die Angehörigen. "Durch die Erhöhung der derzeitigen Beihilfebemessungssätze von 70 Prozent bzw. 80 Prozent für diesen Personenkreis auf 100 Prozent besteht für die Beamten keine Notwendigkeit (mehr), eine private Krankenversicherung für ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen abzuschließen", zitiert die "Bild" aus dem Gesetzentwurf. "Im Ergebnis fallen somit keine Beiträge für eine private Krankenversicherung für diesen Personenkreis an."

Die Beamten mit mindestens zwei Kindern selbst sollen 90 statt bisher 70 Prozent der Krankenversorgung vom Land erstattet bekommen. Sie müssen dann nur noch zehn Prozent ihrer eigenen Gesundheitsversorgung privat versichern. Eine Alleinverdiener-Beamtenfamilie mit zwei Kinder spart dadurch laut "Bild" etwa 350 Euro im Monat an Beiträgen für die private Krankenversicherung. Die Kostenlos-Krankenversicherung soll auch für künftige Witwen/Witwer dieser Landesbeamten gelten, solange diese keinen eigenen Einkünfte über 18.000 Euro im Jahr haben. Das Gesetz soll 2024 in Kraft treten. Die Regelung ist Bestandteil eines Gesetzes, mit dem die sächsische Landesregierung die Einkünfte ihrer Landesdiener erhöhen will. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Verbesserung der Besoldungssituation bei Beamten angemahnt, um den Abstand zur staatlichen Grundsicherung zu erhöhen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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