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Storch: Nein zu strafloser Werbung für das Töten ungeborener Kinder

Archivmeldung vom 19.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Beatrix von Storch (2022)
Beatrix von Storch (2022)

Bild: AfD Deutschland

FDP-Bundesjustizminister Buschmann hat die Aufhebung des Paragrafen 219a angekündigt. Buschmann erklärte: „Wir wollen damit einen unhaltbaren Rechtszustand beenden.“ Der Entwurf soll innerhalb der Bundesregierung bald abgestimmt werden.

Die Ampel-Parteien hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass „Ärztinnen und Ärzte in Zukunft öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können sollen, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen“. Zusätzlich wurde im Koalitionsvertrag vereinbart: „Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehört zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung.“

Die stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Beatrix von Storch, erklärt: „Eine der ersten Amtshandlungen des neuen Justizministers ist es, die Werbung für eine Straftat von der Strafverfolgung auszuschließen: Buschmanns politische Priorität scheint auf der straflosen Reklame für das Töten ungeborener Kinder zu liegen. Und wenn der Koalitionsvertrag fordert, ‚kostenfreie Schwangerschaftsabbrüche‘ als Teil einer ‚verlässlichen Gesundheitsversorgung‘ zu ermöglichen, ist das der Einstieg in die Abschaffung des § 218. Verfassungsrechtliche Bedenken scheint der FDP-Justizminister beim Kampf gegen das Leben nicht zu haben. Es darf keine Streichung des Paragrafen 219a StGB geben, Schwangerschaftsabbrüche sind keine Gesundheitsversorgung, sondern Tötung von ungeborenem Leben.“

Quelle: AfD Deutschland

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